Aus- und Fortbildung im DOSB-Lizenzsystem

 

Der DOSB legt gemeinsam mit seinen Mitgliedsorganisationen die Qualitätskriterien für Ausbildung fest. Grundlage dieser Kriterien sind die sogenannten „Rahmenrichtlinien für Qualifizierung“ (RRL), die die Qualität und Vergleichbarkeit der Aus- und Fortbildung im organisierten Sport sichern. In diesen Richtlinien definieren die Sportorganisationen gemeinsam die zentralen Eckpunkte (z. B. das Qualifizierungssystem und die einzelnen Ausbildungsstufen) für das Qualifizierungssystem. Die RRL gibt es seit Mitte der 1960er Jahre und sie werden kontinuierlich – zuletzt im Jahr 2005 – fortgeschrieben. Somit werden gesellschaftliche und politische Veränderungen aufgegriffen und in die Ausbildung der Sportorganisationen aufgenommen. Ausgebildet wird von den jeweiligen Sportorganisationen bzw. deren Landes- und Regionalverbänden vornehmlich in vier Ausbildungsgängen: Trainer/in, Übungsleiter/in, Jugendleiter/in und Vereinsmanager/in. Diese werden auf den verschiedenen Stufen mit einer DOSB-Lizenz (A-,B- oder C-Lizenz) abgeschlossen. In ihren Ausbildungskonzepten legen die Sportorganisationen u. a. Themen und Inhalte des jeweiligen Ausbildungsgangs fest. Neben sportspezifischen Inhalten (z. B. Sport- und Bewegungskompetenzen, Dopingprävention, Fair Play) werden aber auch übergreifend relevante Aufgaben (z. B. Integration von Menschen mit Migrationshintergrund oder Gesundheitssport mit Älteren) integriert. Die Rahmenrichtlinien sind gleichzeitig so flexibel, dass die Sportorganisationen ihre Konzepte bei Bedarf auf ein jeweiliges Profil zuschneiden können. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Übungsleitern/innen, die sportartübergreifend arbeiten, und Trainern/innen, die sportartspezifisch ausgebildet werden.
 
Hier finden Sie die aktuellen Rahmenrichtlinien von 2005 zum Download.

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