FAQ: Wie berechnet sich die Verwaltungskostenpauschale VKP?

Nils Grimm
17. April 2023 - 10:22

FAQ: Wie berechnet sich die Verwaltungskostenpauschale VKP?

Die Verwaltungskostenpauschale (VKP) beträgt maximal 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Bei der Antragstellung wird diese automatisch berechnet. 

Der entsprechende Absatz des Zuwendungsbescheids lautet folgendermaßen: 

"Unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit kann eine
Verwaltungskosten-/Overheadpauschale bis zur Höhe von 10% der zuwendungsfähigen
Gesamtausgaben beantragt werden."

 

Wichtig: 

Da von den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und nicht von den bewilligten Mitteln gesprochen wird, berechnet sich die VKP an den IST-Ausgaben. Wird also weniger verausgabt als bewilligt wurde, kann es im Rahmen der 10% Regel auch zu einer Verringerung der VKP gegenüber der bewilligten VKP kommen. Dies ist zu beachten und wird im Verwednungsnachweis geprüft. 

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