
FAQ: Wie berechnet sich die Verwaltungskostenpauschale VKP?
Die Verwaltungskostenpauschale (VKP) beträgt maximal 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Bei der Antragstellung wird diese automatisch berechnet.
Der entsprechende Absatz des Zuwendungsbescheids lautet folgendermaßen:
"Unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit kann eine
Verwaltungskosten-/Overheadpauschale bis zur Höhe von 10% der zuwendungsfähigen
Gesamtausgaben beantragt werden."
Wichtig:
Da von den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und nicht von den bewilligten Mitteln gesprochen wird, berechnet sich die VKP an den IST-Ausgaben. Wird also weniger verausgabt als bewilligt wurde, kann es im Rahmen der 10% Regel auch zu einer Verringerung der VKP gegenüber der bewilligten VKP kommen. Dies ist zu beachten und wird im Verwednungsnachweis geprüft.